Die Umsetzung des Wiederaufbauplans Gesundheit geht mit einer entscheidenden Stärkung der Dienste vor Ort einher. Der Einsatz der Familien- und Gemeinschaftskrankenpfleger/in - eines Berufsbildes, das vor einigen Jahren im Rahmen der Einführung der wohnortnahen Medizin geschaffen wurde - wird noch gefragter sein, als bisher.
Die Sicherstellung der notwendigen Pflege direkt an der Wohnstätte des Pflegebedürftigen ist einer der Eckpfeiler des Wiederherstellungs- und Resilienzplans.
Was macht die Familienpflegerin?
Die Familien- und Gemeinschaftskrankenpfleger/in kümmert sich sowohl um die pflegebedürftige Person als auch um deren Familie, wobei sie auf verschiedenen Ebenen der Pflegekomplexität tätig wird. Ziel ist es, den Patienten oder die Patientin sowie deren Familienverband zu unterstützen, damit die belastende Situation einer Krankheit und/oder Behinderung bestmöglich bewältigt werden kann. Kurz gesagt, der oder die Familien- und Gemeinschaftskrankenpfleger/in ist während des gesamten Pflegeverlaufs Bezugspunkt für die oder den Pflegebedürftige/n und seine Angehörigen. Die möglichen Situationen sind dabei sehr unterschiedlich und reichen von chronischen Krankheiten über pflegebedürftige Personen bis hin zu Krebspatienten jeden Alters oder Geschlechts.
Die Ausbildung
Der Ausbildungskurs für Familien- und Gemeinschaftskrankenpfleger/in dauert drei Jahre und ist in verschiedene Module gegliedert, die sowohl Frontalunterricht als auch interaktiven Unterricht umfassen. Die Ausbildung basiert auf dem von der Weltgesundheitsorganisation WHO vorgeschlagenen Curriculum, d. h. Family Health and Family Systems Nursing. Maximale Teilnehmerzahl pro Kurs: 15 Personen.