Was ist der PNRR?

Mit dem Nationalen Plan für Aufbau und Resilienz (PNRR) legt der italienische Staat die Verfahren, Vorschläge und Zeitaufwände bezüglich der Geldmittel fest, die von der Europäischen Union im Rahmen des Aufbauinstruments NextGenerationEU zur Verfügung gestellt wurden.

Der Wiederaufbauplan umfasst insgesamt 723 Milliarden Euro (Beträge aus dem Jahr 2022), die dazu eingesetzt werden, um die Wirtschaft der von der Covid-19-Pandemie betroffenen Länder anzukurbeln, den ökologischen und digitalen Wandel voranzutreiben und um das Ungleichgewicht im sozioökonomischen Bereich zwischen den Generationen und territorialen Bereichen auszugleichen. Der Gesamtbetrag der Geldmittel, die Italien zugewiesen wurden, beläuft sich auf  194,4 Milliarden Euro.

Die sechs "Missionen" des PNRR

Die im Plan festgelegten Ziele sind in folgende sechs "Missionen" unterteilt, darunter ist auch das Thema „Gesundheit“:

  •  Digitalisierung, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Kultur und Tourismus
  • Grüne Revolution und ökologischer Wandel
  • Infrastruktur für eine nachhaltige Mobilität
  • Bildung und Forschung
  • Zusammenhalt und Inklusion
  • Gesundheit

 

Mission 6 „Gesundheit“

Einer der Schwerpunkte des Nationalen Plans für Aufbau und Resilienz (PNRR) – (Legge nazionale n. 101/2021), ist die sogenannte Mission 6 „Gesundheit“, der 15,62 Milliarden Euro, bzw. 8,03% des Gesamtbetrages des PNRR zugewiesen sind.

Die definitive Geldmittelzuweisung vom Staat an die Regionen und autonomen Provinzen durch das Gesundheitsministerium (Ministerialdekret Nr. 77 vom 23.05.2022) ist an die Unterzeichnung des „Institutionellen Entwicklungsvertrags“ (CIS) gebunden, welcher ein Planungsinstrument der Verhandlungsrichtlinien der nationalen Gesetzgebung darstellt und zur Umsetzung der Mission 6 vorgesehen ist.

Die Anlage „Operativer Landesplan“ (POR) ist dem CIS beigefügt und legt spezifische Aktionspläne (action plan) und „Datenblätter der Interventionen“ fest.

Der PNRR in Südtirol

Die Vereinbarung zwischen dem Gesundheitsministerium und der Autonomen Provinz Südtirol ist mit Beschluss der Landesregierung Nr. 285 vom 26.04.2022 ratifiziert worden, welcher die Übereinkunft enthält, die von der ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und den autonomen Provinzen Trient und Bozen mit Abkommen vom 30. März 2022 festgelegt worden ist. Mit obgenannter Maßnahme wurde der „action plan“ (Aktionsplan) und die entsprechenden vom PNRR und der Provinz zur Verfügung gestellten Geldmittel  zugewiesen. Weitere Informationen zum PNRR in Südtirol finden Sie hier.

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