Das Gemeinschaftskrankenhaus übernimmt eine Übergangsfunktion zwischen Heim- und Krankenhausaufenthalt. Ziel ist es, unangemessene Krankenhausaufenthalte in einem Krankenhaus des Landes zu vermeiden und/oder geschützte Entlassungen an geeignete Orte – so nah wie möglich am Wohnort der Person – zu fördern. Damit sollen den sozialen und gesundheitlichen Bedürfnissen, der klinischen Stabilisierung sowie der funktionellen Erholung und dem Wunsch nach Autonomie der Betroffenen Rechnung getragen werden. Für Südtirol sind drei Gemeinschaftskrankenhäuser mit insgesamt 80 Betten für die Übergangspflege vorgesehen, und zwar in Bozen, Neumarkt und Meran.
Die Gemeinschaftskrankenhäuser richten sich an Patientinnen und Patienten, die unter einer Verschlechterung chronischer Pathologien und/oder an leichteren Beschwerden leiden. Die ständige Hilfe und Überwachung (auch nachts) benötigen und die nicht in ihrer Wohnung untergebracht werden können, da diese nicht dafür geeignet ist. Und die aufgrund ihres Krankheitsbildes eine Gesundheitsbetreuung mittlerer bis niedriger Intensität benötigen.