Die Gemeinschaftshäuser (GH) haben den Zweck, den Bewohnern eines bestimmten Gebiets eine Gesundheitsversorgung in ihrer Nähe zu bieten. Dadurch soll die Zahl der Krankenhauseinweisungen und der Zugang zu den Notaufnahmen reduziert werden. Die Gemeinschaftshäuer sollen als wichtige Anlaufstellen eine koordinierte, effiziente und zeitnahe Gesundheitsversorgung gewährleisten. Im besten Falle bündeln die Gemeinschaftshäuser die Grundversorgungsdienste und bieten eine Antwort auf den Pflegebedarf. Die Gemeinschaftshäuser stellen eine Weiterentwicklung der vernetzten Gruppenmedizin (VGM) dar. In ihnen konzentrieren sich die wichtigsten Gesundheits- und Sozialversorgungen. Aufgabe ist ein umfassendes Management der Patientinnen und Patienten, die Gewährleistung der Kommunikation zum Referenzkrankenhaus sowie der Kontinuität der Versorgung - besonders bei schwerwiegenden Fällen, denen häusliche und stationäre Pflege gewährleistet werden soll.
Innerhalb der Primärversorgung der Gemeinschafshäuser sind folgende Berufsbilder vorgesehen, die direkt im Gemeinschaftshaus oder im Netzwerk tätig sind: Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin und Kinderärzte freier Wahl; ärztlicher Bereitschaftsdienst, die Einheit für Pflegekontinuität, Familienkrankenpflege und Verwaltungspersonal. Insbesondere für Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin und Kinderärzte freier Wahl sind die Gemeinschaftshäuser ein entscheidender Bezugspunkt, auch wenn diese etwa in einer vernetzten Gruppenmedizin (VGM) zusammenarbeiten. Die VGM sind wichtige organisatorische Einrichtungen, welche die Weiterentwicklung und Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung garantieren. In Südtirol gibt es insgesamt 26 derartiger Einheiten. In den Gemeinschaftshäusern gibt es außerdem Basisdiagnostikdienste und es arbeiten dort auch Fachärzte und -innen, um die notwendige Behandlung von Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen im Rahmen des diagnostisch-therapeutischen Betreuungspfades zu gewährleisten.
Insgesamt sind für Südtirol zehn Gemeinschaftshäuser vorgesehen, verteilt auf folgende Gemeinden: Bozen, Brixen, Bruneck, Klausen, Neumarkt, Leifers, Meran, Naturns, Innichen, Sterzing.
Sie garantieren: