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28/05/25, 14:35
Wiederaufbauplan Gesundheit
EGA: neue Dienste in der Apotheke
Mit der Elektronischen Gesundheitsakte EGA können die digitalen Rezepte nun direkt in der Apotheke abgerufen werden; dort kann auch das Einverständnis zur Einsichtnahme in die EGA erteilt werden. Dies waren einige der Themen, die gestern bei der Tagung im Palais Widmann besprochen wurden.

Am 27. Mai fand im Palais Widmann, im Rahmen einer Reihe von Treffen, die vom Gesundheitsministerium italienweit abgehalten werden, eine Tagung zum aktuellen Entwicklungsstand der Elektronische Gesundheitsakte statt. Dabei wurden einige neue Funktionen der EGA vorgestellt. 

"Südtirol ist in vielen Bereichen vorbildlich unterwegs, im Bereich Digitalisierung müssen wir noch etwas aufholen und das machen wir, indem wir von den Besten lernen", sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der Begrüßung der Vertretungen des Gesundheitsministeriums, der Referentinnen und Referenten sowie der Teilnehmenden der Tagung. Veranstaltungen wie diese tragen dazu bei, die Vorteile, die die Digitalisierung auch im gesamten Gesundheitswesen mit sich bringe, bestmöglich zu nutzen. 

Von den Neuerungen berichtete anschließend Gesundheitslandesrat Hubert Messner. Ab sofort können digitale Rezepte für Medikamente direkt in der Apotheke über die EGA abgerufen werden. Ein Ausdruck des Rezepts oder der Verschreibung ist damit nicht mehr nötig. Die Apotheke sieht das digitale Rezept online ein und die Patientinnen und Patienten erhalten ihr Medikament direkt vor Ort – einfach, schnell und sicher. „Das spart Zeit und erleichtert den Alltag, besonders für Menschen, die regelmäßig Medikamente benötigen“, sagt Messner. Und es gebe noch eine weitere Vereinfachung: Das Einverständnis zur Einsichtnahme in die EGA könne ab jetzt auch in der Apotheke abgegeben werden. „Als Arzt weiß ich, wie wichtig es ist, im richtigen Moment die richtigen Informationen zu haben. Wenn das medizinische Personal Einsicht in die Elektronische Gesundheitsakte erhält, können Untersuchungen schneller und zielgerichteter erfolgen. Das ist ein direkter Vorteil für die Patientinnen und Patienten“, betont Landesrat Messner.

Eine Lanze für die EGA und die Einverständniserklärung brach der Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes, Christian Kofler: „Gerade für die Prävention und als Unterstützung für das Gesundheitssystem ist die Telemedizin wichtig. Sie wird auch zu einer Vereinfachung für den Patienten führen. Wir sind uns der Schwierigkeiten bewusst, die mit der Einführung eines zunehmend computergestützten Systems und der damit einhergehenden Veränderungen auf uns zukommen. Wir wissen aber auch, dass dies eine Chance ist, die wir annehmen müssen, um das Gesundheitssystem in die Zukunft zu führen.“

Die EGA (FSE – Fascicolo sanitario elettronico) gibt es in ganz Italien, sie wird laufend weiterentwickelt. Neben dem Zugriff auf Laborbefunde oder Befunde von Fachärztinnen und -ärzten kann man über die EGA auch die Wahl des Arztes und der Ärztin für Allgemeinmedizin bequem online selbst erledigen.

Damit medizinisches Personal im Notfall oder bei einer Behandlung auf die Gesundheitsakte zugreifen kann, ist es notwendig, das sogenannte „Einverständnis zur Konsultation“ zu erteilen. Dies kann online über SPID, Elektronische Identitätskarte (CIE) oder aktivierte Bürgerkarte erfolgen. Alternativ kann die Zustimmung auch direkt bei Ärzten und Ärztinnen für Allgemeinmedizin, in den Gesundheitssprengeln oder eben nun auch in Apotheken gegeben werden.

Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden – ohne Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung. Zudem kann man einzelne Dokumente in der EGA ausblenden, wenn man nicht möchte, dass diese eingesehen werden.

Alle Informationen zur Elektronischen Gesundheitsakte mit Videoanleitungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt es online unter gesundheit.provinz.bz.it/ega. Bei technischen Problemen hilft die Grüne Nummer 800 902 630 oder der Supportdienst via Mail an support.gesundheitsakte@siag.it.

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